Ein Fahrgast eines Taxis verursacht einen Schaden beim Ein- oder Aussteigen – wer zahlt?

11. Juli 2022

Dieses Schadensszenario könnte sich in der Millionenshow bei Armin Assinger folgendermaßen darstellen. Die € 15.000,00 Frage: „Der Fahrgast eines Taxis beschädigt beim Aussteigen, das daneben abgestellte Fahrzeug. Wer zahlt den entstandenen Schaden?" Die vier Antwortmögichkeiten:
A. Der Fahrgast mit seinem eigenen Geld
B. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxis
C. Die Privathaftpflichtversicherung des Fahrgasts
D. Die Vollkaskoversicherung des Taxis

Als Joker fungiert bei dieser Frage der OGH. Dieser hat in seiner Entscheidung vom 28.04.2022 u.a. festgestellt, dass das Öffnen und Schließen der Fahrzeugtür zum Zwecke des Ein- und Aussteigens zum Betrieb eines Kfz gehört. Somit ist bei dieser „Millionenshowfrage" Antwort B richtig. Das war jetzt aber nicht so schwierig werden sich viele denken. Und es werden sicher einige wissen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur in bestimmten Fällen bei Lenker und Zulassungsbesitzer regressieren kann. Nicht aber beim Fahrgast und sonstigen Mitversicherten.

Soweit. So gut. Wie schaut es nun aber zivilrechtlich aus? Kann bei unserem Beispiel das Taxiunternehmen seinen Schaden (z.B.: am eigenen Fahrzeug, die Mehrkosten durch den „Malus" usw.) beim Fahrgast fordern? Ja, denn Schadenersatz kann man dann verlangen, wenn ein Schädiger (hier der Fahrgast) den Schaden verursacht hat und dabei rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Ob das Taxiunternehmen seinen entstandenen Schaden ersetzt bekommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Jedenfalls muss sich unser Fahrgast mit dieser Forderung auseinandersetzen. Gibt es dafür eine Versicherung? Zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung? Die Privathaftpflicht versichert ja grundsätzlich die "Gefahren des täglichen Lebens". Die Privathaftpflicht wehrt unbegründete Schadenersatzforderungen ab und zahlt bei begründeter Schadenersatzforderung. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das zugrunde liegende Ereignis im Versicherungsvertrag versichert (gedeckt) ist. An dieser Stelle bleibt der Fahrgast aber auf seinen Kosten, der Schadenersatzforderung sitzen (nun doch Antwort A?), denn in der Privathaftpflichtversicherung gibt es den sogenannten Kfz-Ausschluss (Art. 7 Pkt. 5 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen). Dies hat ja auch der OGH am 28.04.2022 in seiner Entscheidung festgestellt.

Für diesen Fall gibt es aber eine Lösung - die PHV-Exzedenten Versicherung. Dieses Spezialprodukt der Protecta setzt dort an, wo bestehende Privathaftpflicht-Versicherungen aufhören, und verbessert den Schutz einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung. Also doch „Antwort C" bei unserer Millionenshowfrage. Diese Versicherungslösung der Protecta enthält zum Beispiel folgenden Deckungseinschluss: „Schäden beim Gebrauch eines KFZ, sofern es sich nicht um den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines KFZ handelt".

Jetzt fragen sich sicher viele: „Muss ich das alles wissen, wenn ich mir ein Taxi rufe?"  Unsere Erkenntnis: Alles kann man nie wissen...

...aber man kann sich mit einem Experten in Versicherungsfragen zusammensetzen um
A. Existenzgefährdende Risiken ausreichend abgesichert zu haben
B. Die besten Möglichkeiten des Marktes dafür in Anspruch zu nehmen
C. Nicht notwendigen Versicherungsschutz sich zu ersparen
D. Im Schadensfall einen kompetenten Experten auf seiner Seite zu wissen und zu haben.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf - 03115 28928 oder per Mail office@hirzer.at

 

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