Allgemein Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Versicherungsmaklervertrag) - Stand 10.2018

Abgeschlossen zwischen dem Vollmachtgeber kurz Klient und dem Fairsicherungsmaklerbüro Hirzer KG, kurz FMB.

Artikel 1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden einvernehmlich zum untrennbaren Inhalt des Vertrages. Sie sind in der vorliegenden Form vor Unterschriftenleistung der Vertragspartner bekannt und von diesen ausdrücklich akzeptiert. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die AGB auch für vergangene und bestehende Geschäfte gelten sollen. Für zukünftige Geschäfte sollen die AGB nach Kenntnisnahme durch den Klienten in der jeweils aktuellen Fassung gelten.

Artikel 2
Gegenstand des Vertrages ist die umfassende Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen durch das FMB an den Klienten im Rahmen der Vertragslaufzeit. Vermittlungen von Versicherungsverträgen erfolgen - in den im Auftragsumfang ausgewählten Versicherungsbereichen oder in Folge von Ausarbeitungen des FMB während aufrechter Beauftragung - ausschließlich über das FMB.

Artikel 3
Die Interessenwahrung nach § 28 Z 3 MaklerG (BGBL. 1996/262) erstreckt sich auf alle in Österreich niedergelassenen Versicherer oder auf solche Versicherer, die im freien Dienstleistungsverkehr des europäischen Wirtschaftsraumes tätig und in Österreich zur Dienstleistungsbereitschaft angemeldet sind (in diesem Fall ist aufgrund des erhöhten Aufwandes des FMB ein gesondertes Entgelt zu vereinbaren).

Artikel 4
Das FMB ist verpflichtet, die von ihm vermittelten oder für den Klienten abgeschlossenen Versicherverträge nach § 28 erster Satz und Z 1-3 MaklerG zu betreuen, solange das Auftragsverhältnis zwischen ihm und dem Klienten aufrecht ist.
Die Betreuung des Versicherungsvertrages umfasst:
- die Aufklärung und Beratung des Klienten über den zu vermittelnden Versicherungsschutz
- die Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzepts
- die Beurteilung der Solvenz des Versicherers im Rahmen der einem Makler zugänglichen fachlichen Informationen. Aufgrund der strengen Aufsichtssysteme ist die Solvenz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Zweifel anzunehmen.
- Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz im durch die anderen Bestimmungen dieses Vertrages eingegrenzten Umfeld.
- das FMB ist nach Abschluss des Versicherungsvertrages verpflichtet, iSd § 28 Z 4 MaklerG die zugrundeliegende(n)Polizze(n) zu überprüfen, und hat eine Berichts- und / oder Aushändigungspflicht. Der letzte Satz gilt nur für Verbrauchergeschäft.

Artikel 5
Das FMB erhält für seine Tätigkeit Vergütungen direkt vom jeweiligen Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß § 30 Maklergesetz., etwaige Abschluss-/ Folge-/ Betreuungs-/ Umsatz-/ Bestands-/ Beteiligungs- Provisionen bzw. Bonifikationen udgl. Sowie andere wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass - wie auch schon bisher - sämtliche derartige Vorteile aus dem gegenständlichen Auftragsverhältnis, welcher Art auch immer, ausschließlich dem Versicherungsmakler zustehen.
Allenfalls verrechnet das FMB für seine Leistungen - sei ausschließlich oder in Ergänzung zu vorhin genannten Vergütungen - Honorare bzw. Gebühren direkt mit dem Klienten. Die gesonderte Entgeltsvereinbarung bezieht sich auf die im Leistungskatalog beschriebenen Fälle. Die gesonderte Entgeltvereinbarung ist bei Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren. Als Richtsatz gelten die Stundensätze gemäß FMB Leistungskatalog vom 01.08.2017. Die darin angeführten Sätze erhöhen sich ab 01.01.2018 mit dem Verbraucherpreisindex. Auf § 138 Abs. 1 GewO wird i.d.Z. ausdrücklich hingewiesen.

Artikel 6
Der Klient stellt dem FMB eine Vollmacht aus.

Artikel 7
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist jederzeit ohne Einhalt einer Frist von beiden Teilen kündbar. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Artikel oder Teile von Artikeln dieses Vertrages berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

AGB zum zum Download