Tipps für den Ernstfall: So läuft die Schadensabwicklung problemlos ab

28. Jänner 2025

Viele Menschen zahlen ihre Versicherungsprämien pünktlich und vertrauen darauf, dass ihr Versicherer im Schadensfall ohne Probleme zahlt. Doch manchmal kommt es anders: Der Versicherer reagiert nicht erwartet oder lehnt die Zahlung sogar ab.

Häufig liegt der Grund darin, dass sogenannte „Obliegenheiten" - also vertraglich oder gesetzlich festgelegte Pflichten - nicht erfüllt wurden. Unwissenheit schützt leider nicht vor Konsequenzen.

Damit Sie solche Schwierigkeiten vermeiden, finden Sie im Folgenden eine beispielhafte (aber nicht vollständige) Liste von Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall unbedingt beachten sollten.

- Zeigen Sie während der Vertragslaufzeit umgehend Veränderungen an, die zu einer Gefahrenerhöhung führen könnten
- Schadenminderung: treffen Sie sofort alle zumutbaren Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Im Brandfall und bei einer Kaskoversicherung (Parkschaden, Diebstahl, Kollision mit Tieren, Unfall mit Personenschäden und Schäden an fremden Eigentum etc.) erstatten Sie unverzüglich polizeiliche Anzeige
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos, Nachweisen, Auflistungen usw. und übermitteln Sie diese 
- Heben Sie beschädigte Gegenstände auf bis der Versicherer einer Entsorgung zustimmt
- Folgen Sie den Weisungen des Versicherers und erteilen sie dem Versicherer alle Auskünfte die für die Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderlich sind
- Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Fairsicherungsmaklerbüro Hirzer KG (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) oder ihrem Versicherer
- Wenn Sie verletzt sind: Nehmen Sie ärztliche Hifle in Anspruch und folgen den Anweisungen der Ärzte
- WICHTIG: Die genauen Informationen und Pflichten entehmen sie ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. 

Wir hoffen ihnen mit diesem Beitrag Probleme zu ersparen indem sie erst gar nicht auftreten. 

 

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