Private Unfallversicherung: Wissen, was zu tun ist!
30. Mai 2025
Wenn der Ernstfall eintritt: So sichern Sie sich Ihre Leistungen
Ein Unfall ist schnell passiert - und dann? Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu kennen, um Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung zu erhalten.
Schritt-für-Schritt: So holen Sie sich Ihre Versicherungsleistungen
- Unfall sofort melden
Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend über den Unfall - idealerweise innerhalb von 7 Tagen. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen.
- Ärztliche Dokumentation einholen
Lassen Sie Ihre Verletzungen umgehend medizinisch dokumentieren. Diese Unterlagen sind essenziell für die Leistungsprüfung.
- Schadensmeldung vollständig ausfüllen
Reichen Sie das Schadensformular Ihrer Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß ein. Fügen Sie alle relevanten Belege bei.
- Fristen beachten
Die Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt sein. Achten Sie auf diese Fristen, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden.
- Versicherungsbedingungen prüfen
Lesen Sie Ihre Polizze genau durch. Welche Leistungen sind inkludiert? Gibt es Ausschlüsse oder besondere Bedingungen?
- Oder der einfachere Weg:
Sie beauftragen einen Versicherungstreuhänder, der sie Schritt für Schritt begleitet sodaß sie sich komplett "aufs gesund werden" konzentrieren können.
Kurz-FAQ zur privaten Unfallversicherung
Wann zahlt die private Unfallversicherung?
Bei Unfällen, die zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führen, sofern diese im Vertrag abgedeckt sind.
Was ist eine Progression?
Eine Staffelung, bei der die Leistung bei höherem Invaliditätsgrad überproportional steigt.
Sind Freizeitunfälle versichert?
Ja, private Unfallversicherungen decken in der Regel auch Unfälle in der Freizeit ab.
Was ist eine Gliedertaxe?
Ein Bewertungssystem, das den Invaliditätsgrad basierend auf dem Verlust oder der Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile festlegt.
Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?
Die Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt sein.
Bei offenen Fragen → Rufen Sie uns an: +43 3115 28928 oder E-Mail office@hirzer.at