Gesetzliche Änderung zur „Roten Kennzeichentafel“

17. Juni 2021

Mit 12. April 2021 trat eine Änderung hinsichtlich der roten Kennzeichentafel in Kraft. Ab diesem Tag neu ausgegebene rote Kennzeichentafeln tragen ab sofort das EU-Emblem (Internationales Unterscheidungszeichen).

Es besteht keine Umtauschpflicht, jedoch kann jeder der bereits eine rote Kennzeichentafel hat, ein neues rotes Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle bestellen.

Auch ist die Verwendung eines roten Kennzeichens nicht verpflichtend. Das „Ummontieren" der hinteren weißen Kennzeichentafel auf den Fahrradträger ist weiterhin erlaubt.

ACHTUNG bei Fahrzeug oder Besitzwechsel:
Wenn Sie bereits zu Ihrem regulären „weißen" Kennzeichen eine rote Kennzeichentafel ohne EU-Emblem haben und Sie wollen einen Fahrzeugwechsel bzw. Besitzwechsel mit gleichbleibendem Kennzeichen durchführen, so darf die „alte" rote Tafel nicht weiterverwendet werden. Es muss dann das rote Kennzeichen „getauscht" werden.
Da die Neuausstellung einer neuen roten Kennzeichentafel einige Tage in Anspruch nimmt, empfehlen wir diesen „Austausch" rechtzeitig durchzuführen.

 

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