E-Bike - Was gilt es zu beachten um nicht zur Kasse gebeten zu werden!

19. Oktober 2021

Die gesetzliche Regelung ist Österreich lautet: Bei E-Bikes, darf die Antriebsleistung des E-Motors 600 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein. Wird einer dieser Werte überschritten, so handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Moped. 

Wenn einer dieser Werte überschritten wird, dann machen Sie sich zum einen strafbar. Zum anderen ist dann das Benutzen des "E-Bike Moped" nicht mehr in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. 

Sie müssen dann den von Ihnen verursachten Schaden infolge der Innehabung und Verwendung des E-Bikes aus der eigenen Tasche zahlen. Dies kann mitunter zum wirtschaftlichen Ruin führen (z.B.: Personenschaden mit schwerer Verletzung und Folgen). Sie haben dann aus Ihrer Privathaftpflicht auch keinen Versicherungsschutz für die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. 

Sollte Ihr E-Bike der gesetzlichen Regelung entsprechen, gilt es trotzdem die Vorschriften einzuhalten:
- Pflicht zur Benützung von Fahrradanlagen (§68 StVO)
- 0,8 Promille Alkoholgrenze
- Ausrüstungs-Vorschriften der Fahrradverordnung

So oder so ist es ratsam sich bei der Anschaffung eines E-Bikes sorgfältig zu informieren und rechtzeitig darauf zu schauen, dass auch die Versicherung und nicht nur der Sattel passt. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Knowhow zur Seite und freuen uns auf Ihre Anfrage. 

Zurück zur Übersicht